Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hebammenpraxis-Meilenstein in Neuhausen a.d.F.

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Vertragspartner der Hebammenpraxis Meilenstein. Dies umfasst alle Teilnehmer/Innen an den Geburtsvorbereitungs- und Babymassagekursen, den Spielgruppen, sowie der Rückbildungsgymnastik und weiterführenden Yoga- und Gymnastikkursen. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich zusätzlich auf alle anderen Leistungen der Hebammenpraxis Meilenstein und gilt spätestens mit der Anmeldung zu einer der oben angebotenen Leistungen.

 

2. Angebote, Auftragsannahme

Die Zustellung von Kursanmeldungen durch die Hebammenpraxis Meilenstein stellt noch kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst bei Annahme der Kursanmeldung durch die Hebammenpraxis Meilenstein zustande. Die Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Für den Fall, dass zu wenig Anmeldungen für einen Kurs bestehen, behält sich die Hebammenpraxis Meilenstein vor, den Kurs abzusagen. Für den Fall, dass zu viel Anmeldungen für einen Kurs bestehen, behält sich die Hebammenpraxis Meilenstein vor, die übersteigenden Anmeldungen nicht für diesen Kurs zu berücksichtigen.

Eine Anmeldung durch einen Kunden ist bindend. Eine Absage, unabhängig von der Art des Grundes, ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 50 % des Kurspreises erhoben. Bei noch späterer oder gar keiner Absage vor Kursbeginn wird der volle Kurspreis (100%) in Rechnung gestellt. Bietet die absagende Kundin eine Ersatzteilnehmerin, kann die Hebammenpraxis Meilenstein von einer Gebühr absehen. Bitte beachten: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

Angaben zur Krankenversicherung sind mit der Anmeldung mitzuteilen und die Versichertenkarte ist am ersten Kurstag vorzulegen. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

 

3. Lieferungen, Leistungen

Eine Kundin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung, soweit sie Kursstunden verpasst. Von der Teilnehmerin versäumte Kursstunden sind von der Kundin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Kaution

Die Kurskosten von Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik werden bei gesetzlich versicherten Kundinnen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der jeweils gültigen Hebammengebührenordnung. Die Rechnung wird am Ende des Kurses gestellt.

Die Kundin ist zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommene Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten für andere Kurse als Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik sind am ersten Kurstag fällig und sind bar zu entrichten. Die Kurskosten sind auch bei Versäumen des ersten Kurstags an demselben fällig. Bei Geburtsvorbereitungskursen mit Kurspartner ist der Partnerbeitrag am diesem Tag in bar zu entrichten.

 

5. Haftung

Die Teilnahme an den angebotenen Kursen geschieht auf eigene Gefahr. Die Hebammenpraxis Meilenstein haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebammenpraxis Meilenstein nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ablage von Kleidungsstücken und anderen Gegenständen im Vorraum oder der Garderobe geschieht auf eigene Gefahr. Die Hebammenpraxis Meilenstein übernimmt keinerlei Haftung für abgelegte Gegenstände.

 

6. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Gerichtsstand für beide Seiten ist Esslingen, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vertraglich festgelegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

 

8. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen oder Änderungen zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Hebammenpraxis Meilenstein. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung bei einer wirtschaftlichen Betrachtung am nächsten kommt.

 

9. Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung und Betreuung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die
Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen der Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle. Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle(§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.